Ein Hexenprozess begann selten mit einer Frau, die nachts auf einem Besen erwischt wurde. Viel häufiger begann er mit etwas sehr Gewöhnlichem: einem kranken Tier, einem Todesfall, verdorbener Ernte, einem Streit zwischen Nachbarn oder dem Gerücht, eine bestimmte Person habe nach einer Auseinandersetzung etwas angedroht. Geschah anschließend tatsächlich ein Unglück, konnte aus einer alten Feindschaft plötzlich der Verdacht auf Schadenszauber werden.
Für den Schwarzwald und die angrenzenden Herrschaftsgebiete sind solche Verfahren in zahlreichen Archiven überliefert. Im Generallandesarchiv Karlsruhe liegt beispielsweise eine Akte von 1573 gegen Apollonia, die Witwe Jakob Obrechts, wegen Hexerei. Der Ortsbezug führt unter anderem nach Ober- und Unterharmersbach im mittleren Schwarzwald. Andere Bestände dokumentieren Verfahren in Oppenau, der Ortenau, Offenburg, Ettenheim oder Bräunlingen. LEO-BW verzeichnet die Anklage gegen Apollonia von 1573.
Solche Akten zeigen zugleich, warum der Begriff „Hexenwahn“ allein wenig erklärt. Ein Hexenprozess war ein gerichtliches Verfahren. Hinter ihm standen Nachbarn, Zeugen, Amtleute, Juristen, Schreiber und eine Obrigkeit, die entschied, ob aus einem Gerücht überhaupt eine Untersuchung wurde. Der Weg zum Prozess konnte regional sehr unterschiedlich aussehen. Ein einheitliches Verfahren für den gesamten Schwarzwald oder gar für alle deutschen Territorien gab es nicht.
Hexenprozesse gehören vor allem in die Frühe Neuzeit
Wer bei Hexenverfolgungen zuerst an das „finstere Mittelalter“ denkt, liegt zeitlich daneben. Der Schwerpunkt der großen europäischen Hexenverfolgungen lag in der Frühen Neuzeit. Besonders intensive Verfolgungsphasen traten in vielen Gebieten im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert auf. Die Bundeszentrale für politische Bildung ordnet die europäische Verfolgung grob zwischen das Ende des 15. und das 18. Jahrhundert ein. Frauen stellten in den meisten Regionen deutlich mehr als die Hälfte der Angeklagten, Männer konnten jedoch ebenfalls verfolgt und hingerichtet werden.
Auch innerhalb des heutigen Deutschlands waren die Unterschiede gewaltig. Einige Territorien erlebten massive Verfolgungswellen, andere wesentlich weniger Prozesse. Zuständigkeiten, politische Verhältnisse, die Haltung einzelner Obrigkeiten und die juristische Kontrolle spielten eine erhebliche Rolle.
Das ist für den Schwarzwald besonders wichtig, weil der Raum während der Frühen Neuzeit kein politisch einheitliches Gebiet war. Wer heute von „Hexenprozessen im Schwarzwald“ spricht, fasst Verfahren zusammen, die unter verschiedenen Herrschaften und Rechtsordnungen stattfanden.
Am Anfang stand oft ein alltäglicher Konflikt
Historische Hexenprozesse entstanden nicht im luftleeren Raum. Die Historikerin Claudia Opitz-Belakhal beschreibt für die Frühe Neuzeit, dass häufig bereits Nachbarschaftsstreitigkeiten genügten, um Hexereibeschuldigungen auszulösen. Krankheit, wirtschaftliche Not oder ein Unglück konnten vorhandene Konflikte verschärfen. Eine ausgesprochene Verwünschung bekam plötzlich eine andere Bedeutung, wenn kurz darauf ein Kind erkrankte oder ein Tier verendete.
Ein typisches Muster konnte ungefähr so aussehen: Zwei Menschen gerieten aneinander. Einer drohte dem anderen. Später trat ein Schaden ein. Nun erinnerte man sich an die Drohung und deutete sie rückwirkend als Hinweis auf Zauberei.
Für die Beteiligten war diese Deutung nicht zwangsläufig ein bewusst erfundener Vorwand. Magische Vorstellungen gehörten zur damaligen Lebenswelt. Krankheit, Wetter und Unglück ließen sich nur begrenzt naturwissenschaftlich erklären. Schadenszauber war für viele Menschen deshalb eine denkbare Ursache.
Gerade deshalb darf man historische Zeugen nicht einfach als Lügner behandeln. Sie konnten etwas behaupten, das sie selbst für wahr hielten und das trotzdem objektiv falsch war.
Ein Gerücht war noch kein Todesurteil
Auch in einer Gesellschaft, in der Hexerei für möglich gehalten wurde, führte nicht jede Beschimpfung automatisch auf den Scheiterhaufen.
Zunächst musste die Obrigkeit tätig werden. Die lokalen Gerichts- und Verwaltungsstrukturen unterschieden sich je nach Territorium. Es konnten Zeugen befragt, Aussagen gesammelt und Berichte an eine übergeordnete Behörde geschickt werden. Die erhaltenen Akten bestehen deshalb häufig aus weit mehr als einem Urteil: Verhörprotokolle, Schreiben zwischen Amtleuten, Gutachten, Rechnungen und Urteile lassen den Verlauf teilweise detailliert erkennen.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg weist für die Grafschaft Wertheim beispielsweise darauf hin, dass Prozesse durch das höchste Verwaltungs- und Justizgremium geführt wurden. Dort lässt sich in den Protokollen beobachten, wie Juristen zwischen den Interessen der Herrschaft und Forderungen aus der Bevölkerung agierten. Die Verfolgungswelle von 1629 begann nach heutiger Quellenlage sogar mit Forderungen aus der Bevölkerung.
Ein Hexenprozess war daher weder ausschließlich „von oben“ angeordnet noch immer ein spontaner Volksauflauf. Beide Ebenen konnten ineinandergreifen.
Auch im Schwarzwald drängte die Bevölkerung auf Verfolgung
Ein besonders aufschlussreiches Beispiel stammt aus Offenburg am westlichen Rand des Schwarzwalds. Dort erließ der Rat am 23. September 1600 ein Edikt zur Hexenverfolgung. Aus der überlieferten Einleitung geht hervor, dass Bürger weitere Maßnahmen verlangten und mit den bereits erfolgten Hinrichtungen noch nicht zufrieden waren. Die Forschung zu diesem Fall zeigt, dass breitere Bevölkerungsschichten durchaus selbst auf intensivere Verfolgung drängen konnten.
Auch aus anderen Regionen sind solche Dynamiken bekannt. Der Landesbildungsserver Baden-Württemberg beschreibt für die Verfolgungen in Horb, dass ungewöhnlich empfundene Wetterereignisse und Pestjahre mit einzelnen Verfolgungswellen zusammenfielen und Bürger beziehungsweise Bewohner umliegender Orte häufig zu den treibenden Kräften gehörten.
Das heißt nicht, dass schlechte Ernten automatisch Hexenprozesse verursachten. Krisen konnten jedoch eine Umgebung schaffen, in der bereits vorhandene Ängste, Konflikte und Verdächtigungen leichter eskalierten.
Gefährlich wurde die sogenannte Besagung
Ein Hexenprozess konnte weitere Prozesse hervorbringen.
Unter einer „Besagung“ versteht man im Zusammenhang mit frühneuzeitlichen Hexenprozessen die Nennung einer anderen Person als angeblich ebenfalls an Hexerei beteiligt. Solche Namen konnten in Verhören und insbesondere unter Folter genannt werden. Dadurch entstand ein Mechanismus, bei dem ein Verfahren neue Verdächtige produzierte.
Das Staatsarchiv Wertheim besitzt beispielsweise Verhörprotokolle und sogenannte Urgichten, also Geständnisse, aus den Verfolgungen von 1629 bis 1633. Unter den Akten befinden sich Verfahren gegen mehrere Personen und sogar gegen Kinder. Das Archiv weist darauf hin, dass sich anhand dieser Unterlagen ganze Verfolgungswellen rekonstruieren lassen.
Für heutige Leser ist dabei etwas Entscheidendes zu beachten: Die bloße Tatsache, dass ein Name in einem Geständnis genannt wird, beweist keine tatsächliche Beteiligung an Hexerei. Sie beweist zunächst nur, dass dieser Name im Rahmen eines Verhörs genannt und schriftlich festgehalten wurde.
Gerade bei Aussagen unter Zwang ist diese Trennung unverzichtbar.
Die Folter machte aus Verdacht scheinbare Gewissheit
In den Quellen erscheint die Folter häufig unter Bezeichnungen wie „peinliche Befragung“ oder „Tortur“. Sie gehörte zum frühneuzeitlichen Strafverfahren und konnte auch in Hexenprozessen eingesetzt werden.
Das Problem liegt auf der Hand: Menschen unter extremer körperlicher Gewalt sagen Dinge, damit die Gewalt aufhört.
Für damalige Gerichte konnte ein Geständnis jedoch von zentraler Bedeutung sein. Unter Folter entstand deshalb ein fataler Kreislauf. Die Angeklagten bestätigten Vorstellungen, die ihre Vernehmer bereits kannten: Teufelspakt, Schadenszauber, Treffen mit anderen Hexen oder die Beteiligung weiterer Personen. Die genannten Namen konnten anschließend neue Verfahren auslösen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt, wie die wachsende Hexenangst im frühen 17. Jahrhundert die Beweisführung zunehmend verschärfte und aus Verdachtsmomenten ein Mechanismus entstand, der immer weitere Menschen in die Verfahren hineinziehen konnte.
Wer heute eine solche „Geständnisakte“ liest, liest deshalb keinen Tatsachenbericht über tatsächlich ausgeübte Hexerei. Man liest das Ergebnis einer historischen Verhörsituation.
Was stand überhaupt in einem Hexengeständnis?
Die Inhalte wirken aus heutiger Sicht oft erstaunlich ähnlich. Angeklagte gestanden angebliche Treffen mit dem Teufel, Schadenszauber, nächtliche Versammlungen, das Schädigen von Menschen oder Vieh und die Beteiligung anderer Personen.
Diese Wiederholungen wurden früher gern als Bestätigung verstanden: Wenn verschiedene Menschen ähnliche Dinge gestanden, musste etwas daran sein.
Aus heutiger Sicht liegt eine andere Erklärung wesentlich näher. Richter und Verhörende arbeiteten mit einem bekannten Hexenbild. Dämonologische Schriften beschrieben, was eine Hexe angeblich tat. Verhöre folgten bestimmten Vorstellungen und Fragen. Unter Folter oder starkem Druck konnten Angeklagte genau das erzählen, was von ihnen erwartet wurde.
Die Ähnlichkeit der Geständnisse kann daher gerade ein Hinweis auf die Struktur der Verfahren sein und nicht auf die Wirklichkeit der behaupteten Taten.
Im Landesarchiv Baden-Württemberg ist etwa ein Zeugenverhör aus dem Prozess gegen Katharina Kepler von 1621 erhalten. Das Archiv weist darauf hin, dass Verhörsprotokolle sowohl das damalige Justizwesen als auch Denk- und Verhaltensweisen der Beteiligten sichtbar machen.
Die Hexenprozesse waren keine reine Kirchenjustiz
Ein weiteres hartnäckiges Missverständnis lautet, Hexenprozesse seien im Wesentlichen von der kirchlichen Inquisition geführt worden.
Für die großen Verfolgungswellen in den deutschen Territorien der Frühen Neuzeit greift das zu kurz. Viele Verfahren liefen vor weltlichen Gerichten und territorialen Obrigkeiten. In Wertheim war beispielsweise die herrschaftliche Kanzlei zuständig; Zentgerichte bearbeiteten Fälle der Hochgerichtsbarkeit.
Religion und dämonologische Vorstellungen spielten selbstverständlich eine wichtige Rolle. Geistliche Vorstellungen vom Teufel, von Sünde und Magie beeinflussten die Wahrnehmung von Hexerei. Die konkrete Strafverfolgung lag jedoch häufig bei weltlichen Behörden.
Wer „die Kirche verbrannte die Hexen“ als vollständige Erklärung verwendet, ersetzt ein kompliziertes frühneuzeitliches Justizsystem durch einen Satz, der viele Verfahren schlicht falsch beschreibt.
Nicht jede angeklagte Person wurde hingerichtet
Auch das geht in populären Darstellungen häufig verloren.
Eine Untersuchung konnte eingestellt werden. Verdächtigungen konnten sich nicht ausreichend erhärten. Angeklagte konnten freikommen oder andere Strafen erhalten. Die Ergebnisse unterschieden sich erheblich nach Ort, Zeitraum und Verfahrensweise.
Für das Herzogtum Württemberg nennt das Landesarchiv zwischen 1497 und 1750 mehr als 350 aktenkundig gewordene Untersuchungen und Gerichtsverfahren. Von Ermittlungen, Verhaftungen und Anklagen waren weit über 600 Personen betroffen; in den Akten sind 197 Hinrichtungen dokumentiert.
Schon diese Zahlen zeigen, dass „beschuldigt“, „angeklagt“ und „hingerichtet“ keine Synonyme sind.
Bei einzelnen Familiengeschichten ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Wer in einer genealogischen oder lokalen Quelle liest, eine Vorfahrin sei „der Hexerei bezichtigt“ worden, darf daraus nicht automatisch machen, sie sei als Hexe verurteilt und verbrannt worden.
Frauen waren häufiger betroffen, Männer aber keineswegs ausgeschlossen
Der überwiegende Anteil der Angeklagten war in vielen Regionen weiblich. Das darf jedoch nicht zur Vorstellung führen, Hexenverfolgung habe ausschließlich Frauen betroffen.
Die Geschlechterverhältnisse schwankten regional. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass in Europa Frauen in den meisten Regionen deutlich über die Hälfte der Opfer ausmachten, während es einzelne regionale Ausnahmen gab. Auch Männer gerieten in die Verfahren.
Die Ursachen für die starke Überrepräsentation von Frauen sind komplex. Vorstellungen über weibliche Schwäche, Sexualität, Magie und gesellschaftliche Rollen spielten ebenso eine Rolle wie die geringere rechtliche Stellung von Frauen im frühneuzeitlichen Gerichtswesen. Alltagskonflikte konnten geschlechtsspezifisch verlaufen; Beschimpfungen als „Hexe“ trafen Frauen besonders häufig.
Die Vorstellung von der typischen armen Kräuterfrau, die allein wegen ihres Heilwissens verbrannt wurde, ist allerdings ebenfalls zu einfach. Heilkundige Frauen konnten verdächtigt werden, aber Hexenprozesse lassen sich nicht allgemein als systematische Vernichtung von Hebammen oder „weisen Frauen“ erklären.
Kinder konnten ebenfalls in die Verfolgung geraten
Das gehört zu den Teilen der Geschichte, die selbst neben den übrigen Vorgängen noch erschreckend wirken.
In verschiedenen Verfolgungswellen tauchen Kinder sowohl als Zeugen als auch als Beschuldigte auf. Das Staatsarchiv Wertheim besitzt beispielsweise Unterlagen zum Prozess gegen sogenannte Zauberkinder aus Bettingen. Das Archiv beschreibt diesen Fall als Teil der Verfolgungswelle von 1629.
Solche Fälle zeigen, wie weit sich eine einmal in Gang gesetzte Verfolgungslogik ausdehnen konnte. Sobald die Vorstellung akzeptiert war, Hexerei werde in Gruppen ausgeübt, weitergegeben oder gemeinsam praktiziert, bot das System selbst kaum noch eine natürliche Grenze.
Die Akten dokumentieren damit weniger eine verborgene Welt der Magie als die Fähigkeit einer Gesellschaft, ihre eigenen Vorstellungen durch Verhöre immer wieder bestätigt zu finden.
Warum entstanden manchmal regelrechte Verfolgungswellen?
Ein einzelner Prozess musste nicht zwangsläufig weitere nach sich ziehen. Unter bestimmten Bedingungen konnte jedoch eine Kettenreaktion entstehen.
Eine Beschuldigte nannte weitere Namen. Diese Menschen wurden vernommen. Unter Druck entstanden neue Geständnisse und neue Namen. Gleichzeitig konnte die Bevölkerung weitere Verfahren verlangen. Obrigkeiten und Juristen konnten die Verfolgung bremsen oder fördern.
Das Landesarchiv zeigt anhand der Wertheimer Quellen sehr anschaulich, dass Verwaltung, Bevölkerung und Herrschaft dabei unterschiedliche Rollen spielten. In Offenburg lässt sich ebenfalls beobachten, wie Bürger auf weitere Verfolgungen drängten.
Gerade deshalb gab es Gebiete mit zeitweise sehr intensiven Verfolgungen und andere Regionen, in denen deutlich weniger geschah. „Der Hexenwahn“ war kein gleichmäßig über Deutschland ziehendes Ereignis.
Er bestand aus vielen lokalen und territorialen Verfolgungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Was erzählen uns Schwarzwälder Hexenakten heute?
Vor allem erzählen sie etwas über Menschen und Institutionen.
Eine Hexenakte kann zeigen, wer mit wem im Streit lag, welche Krankheiten in einer Familie auftraten, welches Vieh verendete, wer als Zeuge auftrat und welche Gerüchte im Dorf kursierten. Sie kann soziale Beziehungen sichtbar machen, die in einem Kirchenbuch niemals auftauchen würden.
Für Familienforschung sind solche Akten deshalb ausgesprochen wertvoll. Wer einen Vorfahren oder eine Vorfahrin darin findet, sollte allerdings sauber zwischen der historischen Person und den gegen sie erhobenen Behauptungen unterscheiden.
„Anna wurde beschuldigt, ein Kind verhext zu haben“ bedeutet, dass dieser Vorwurf dokumentiert ist.
Es bedeutet nicht, dass Anna ein Kind verhext hat.
Ein Verhörprotokoll beweist ein Verhör. Ein Geständnis unter Folter beweist, dass ein Geständnis niedergeschrieben wurde. Ein Urteil beweist, wie ein historisches Gericht entschieden hat.
Diese Trennung gehört zu jeder seriösen Arbeit mit Prozessakten.
Gerade ältere Veröffentlichungen müssen wieder an den Quellen geprüft werden
Auch historische Fachliteratur ist nicht automatisch unfehlbar.
Das Staatsarchiv Wertheim berichtet beispielsweise, dass neu aufgefundene Originalunterlagen mit einer älteren Darstellung des 19. Jahrhunderts verglichen werden konnten. Dabei zeigte sich, dass der damalige Autor teilweise recht frei mit seinen Quellen umging und selbst bei Zitaten Veränderungen vornahm.
Für heutige historische Recherche ist das eine ausgesprochen nützliche Warnung. Ein Buch von 1880 kann wertvoll sein, besonders wenn sein Autor noch Akten gesehen hat, die später verloren gingen. Trotzdem bleibt die Frage, wie sorgfältig er transkribiert, gekürzt oder interpretiert hat.
Wo das Original noch existiert, sollte man nach Möglichkeit wieder dorthin zurück.
Für die Geschichte der Hexenprozesse im Schwarzwald ist das besonders ergiebig, weil zahlreiche archivalische Bestände und ältere regionalhistorische Arbeiten heute über Einrichtungen wie LEO-BW und das Online-Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg auffindbar sind. Das Landesarchiv stellt inzwischen mehr als 28 Millionen digitale Reproduktionen online bereit.
Der Schwarzwald war keine abgeschlossene Hexenlandschaft
Bei regionalen Geschichten liegt die Versuchung nahe, dem Gebiet besondere Eigenschaften zuzuschreiben. Dunkler Wald, abgelegene Täler und alte Bräuche liefern schnell eine passende Kulisse.
Historisch sollte man vorsichtiger sein.
Die Hexenprozesse im Schwarzwald waren Teil der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen im Heiligen Römischen Reich und in Europa. Die Menschen dort lebten nicht in einer isolierten magischen Sonderwelt. Juristische Vorstellungen, dämonologische Literatur, politische Herrschaft und gesellschaftliche Konflikte verbanden die Region mit weit größeren Entwicklungen.
Gleichzeitig lohnt sich der regionale Blick, weil die Unterschiede auf dieser Ebene sichtbar werden. Offenburg verhielt sich anders als andere Herrschaften. Im Renchtal wechselten politische und konfessionelle Zuständigkeiten. Ein bei LEO-BW dokumentierter Beitrag zu einem Hexenprozess in Peterstal von 1656 weist beispielsweise darauf hin, dass das Amt Oberkirch zeitweise an Württemberg verpfändet war und damit zwischen unterschiedlichen herrschaftlichen und konfessionellen Rahmenbedingungen stand.
Wer verstehen möchte, wie ein konkreter Hexenprozess begann, muss deshalb immer zuerst fragen: Wo fand er statt, wann und wer hatte dort die Gerichtshoheit?
„Hexenprozesse im Schwarzwald“: zurück zu den Akten
Das Buch „Hexenprozesse im Schwarzwald – Ein quellenbasiertes historisches Sachbuch“ von Sascha Ziegler und Lou Herfurth beschäftigt sich mit genau diesem Quellenproblem. Der regionale Stoff wird dort nicht als Sammlung schauriger Hexengeschichten behandelt, sondern anhand historischer Überlieferung eingeordnet. Das 2026 erschienene Buch umfasst 216 Seiten.
Gerade Hexenprozesse brauchen diese Art der Arbeit. Die Akten enthalten Anschuldigungen, Gerüchte und unter Zwang entstandene Aussagen. Spätere Autoren haben daraus wiederum Geschichten gemacht. Wer heute darüber schreibt, muss deshalb ständig unterscheiden, was eine Quelle tatsächlich belegt und was lediglich in ihr behauptet wird.
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Weitere Beiträge über historische Quellen, Familiengeschichte und die Arbeit hinter den Büchern erscheinen im Blog von Lou Herfurth & Sascha Ziegler.

