Verletzte Weinbergschnecke mitnehmen: Was § 45 BNatSchG erlaubt

Eine Schnecke mit einem Pluszeichen auf dem Haus kriecht an einer gesprungenen Eierschale und einem grün umrandeten Behälter entlang

Eine Weinbergschnecke liegt mit zerbrochenem Haus auf dem Gehweg. Daneben fahren Fahrräder, Menschen laufen vorbei und die nächste trockene Stunde wird sie kaum überstehen. Darf man sie aufheben und zu Hause versorgen, obwohl Weinbergschnecken geschützt sind? Ja. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für verletzte, hilflose und kranke Wildtiere ausdrücklich eine Ausnahme vor. Diese Erlaubnis ist jedoch an […]

Weinbergschnecken halten: Praxis, Herkunft und Recht in Deutschland

Eine braune Weinbergschnecke unbekannter Herkunft kriecht auf einer Gurke in einem durchsichtigen Behälter

Eine Weinbergschnecke lässt sich nicht einfach vom Gartenweg aufheben und zum Haustier erklären. Die Gewöhnliche Weinbergschnecke ist in Deutschland besonders geschützt. Das gilt auch für die Gefleckte Weinbergschnecke, die heute Cornu aspersum heißt, in der Bundesartenschutzverordnung aber noch unter ihrem früheren Namen Helix aspersa geführt wird. Für die dauerhafte Haltung braucht es deshalb einen Herkunftsnachweis. […]